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Finanzierung von Kindertagesangeboten

In einem Schreiben geht das NRW-Familienministerium auf die Finanzierung von Kindertagesangeboten ein. Die wichtigste Botschaft für Kindertagespflegepersonen: Auch die Kindertagespflege wird unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter finanziert. 

Hier geht es zu dem vollständigen Schreiben

Dementsprechend werden, auch um das wichtige Betreuungsangebot der Kindertagespflege langfristig vorhalten zu können, die laufenden Geldleistungen auf Grundlage der Betreuungsverträge zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern weitergezahlt, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, betreut werden. 

Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Kindertagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich. Die Finanzierung wird nicht eingestellt, wenn die Schließung aus Gründen des Infektionsschutzes von der zuständigen Behörde verfügt wird.

Unsere Fachberater*innen sind für Sie weiter unter den gewohnten Rufnummern erreichbar – teils vor Ort, teils im Homeoffice. Von daher könnte es sein, dass ein Rückruf von uns mit unterdrückter Telefonnummer eingeht – bitte nehmen Sie diesen Anruf entgegen.

Bleiben Sie optimistisch – das ist der beste Gesundheitsschutz. Und auch von uns einen herzlichen Dank, dass Sie durch die Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen einen wichtigen Beitrag leisten.