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Kein Verbot von Kennenlernbesuchen in der Kindertagespflege

Der NRW-Familienminister Joachim Stamp hat sich zu den aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung geäußert. In einem Schreiben vom 6.11.2020 wendet er sich zunächst direkt an die Beschäftigen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und dankt ihnen ausdrücklich für ihren Einsatz in den vergangenen Monaten. Er wiederholt seine bereits im September gegebene Bildungs- und Betreuungsgarantie. Das bedeutet: Es wird keine landesweite Schließung von Kitas und Angebote der Kindertagespflege mehr geben. Stamp betont aber auch, dass ein Regelbetrieb in einer Pandemie nur unter einzigartigen und extrem herausfordernden Bedingungen zu bewerkstelligen ist. Dazu gehören das richtige Lüften und der verantwortungsvolle Umgang mit Krankheitssymptomen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern gilt es vor allem, im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen zu kommen. Orientierung hierfür gibt die Anlage Umgang mit Krankheitssymptomem:
    • Kranke Kinder sind – auch außerhalb von Coronakrisen – zu Hause am besten aufgehoben
    • Kommen Eltern und Kindertagespflepersonen zu dem Schluß, dass ein Kind nur leicht angeschlagen ist, eine Betreuung für das Kind, die anderen Kinder und die Kindertagespgflegeperson verantwortbar ist, ist die Betreuung grundsätzlich nicht verboten
    • Kinder mit Schnupfen dürfen die Kindertagespflegestelle nach 24 Stunden wieder besuchen
    • Kinder mit anderen Symptomen können die Kindertagespflegestelle wieder besuchen, wenn sie einen Tag lang symptomfrei sind. Ein Attest ist nicht erforderlich
  • Zum Thema Maskenpflicht  gilt
    • Im Kontakt zu den Kindern muss keine Maske getragen und kein Abstand gehalten werden
    • Erwachsene sollten einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, ist dies nicht möglich, gilt die Maskenpflicht
    • In Bring- und Holsituationen sollten alle Erwachsene eine Maske tragen

Das Land NRW wird erneut FFP2- Masken zur Verfügung stellen. Wir informieren unsere Tagespflegepersonen, sobald wir weitere Informationen erhalten.

Und noch ein Hinweis von uns aus der Fachberatungsstelle: In den Kitas sind Besuche von interessierten Eltern teilweise untersagt. Unsere Einschätzung für die Kindertagespflege sieht wie folgt aus:

  • Grundsätzlich sollten alle Kontakte sorgsam abgewogen und besonnen gehandelt werden
  • Für ein grundsätzliches Verbot von Kennlernbesuchen sehen wir keinen Anlass, wichtig ist, dass diese Besuche außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden und die Hygienevorschriften eingehalten werden (Maskenpflicht, Handdesinfektion, Abstand)

Bei Fragen wenden Sie sich wie immer gerne an Ihre Fachberaterin/ Ihren Fachberater. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Einzelfällen zwar beraten können, die verbindlichen Aussagen aber vom Gesundheitsamt getätigt werden müssen.