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Meldepflicht: Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten

Das NRW-Familienministerium weist in einem Schreiben an Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden, und Trägern, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen darauf hin, dass nach Reisen in Corona-Risikogebieten eventuell zu einer Quarantänepflicht kommt. Die Meldepflicht beim Gesundheitsamt und das Quarantänegebot nach Aufenthalt in einem Risikogebiet gilt sowohl für Eltern als auch für Kindertagespflegepersonen.

In der seit dem 22.06.2020 geltenden Verordnung ist festgeschrieben, dass Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen, verpflichtet sind, sich

  • unverzüglich in die häusliche Quarantäne zu begeben und
  • sofort das örtliche Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Eine Auflistung der Risikogebiete finden Sie hier.

Kindertagespflegepersonen des VAMV NRW, die zu der Meldepflicht oder dem Verhalten nach einem Aufenthalt in einem Corona-Risikogebiet Fragen haben, können sich an ihre Fachberaterin/ Ihren Fachberater wenden.