Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auch Kindertagespflegestellen sind von der Gesetzesänderung betroffen. Das Gesundheitsamt hat Handlungsanweisungen für Kindertagespflegepersonen veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder, die ab dem 01.03.2020 neu in der Kindertagespflegestelle betreut werden, nicht betreuen werden dürfen, wenn
Eine Betreuung darf nur erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Wichtig: Die Verantwortlichkeit der Prüfung des Immunstatus liegt bei den Tagesmüttern und Tagesvätern. Weitere Informationen für Kindertagespflegepersonen haben wir in einem "Sondernewsletter Maserschutzgesetz" zusammengestellt.