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Aktuelles VAMV NRW AKTIV & ENGAGIERT

Sondernewsletter zum Maserschutzgesetz

Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auch Kindertagespflegestellen sind von der Gesetzesänderung betroffen. Das Gesundheitsamt hat Handlungsanweisungen für Kindertagespflegepersonen veröffentlicht.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder, die ab dem 01.03.2020 neu in der Kindertagespflegestelle betreut werden, nicht betreuen werden dürfen, wenn

  • kein Nachweis über die erfolgte Masernimmunität vorliegt
  • oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnte.

Eine Betreuung darf nur erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Wichtig: Die Verantwortlichkeit der Prüfung des Immunstatus liegt bei den Tagesmüttern und Tagesvätern. Weitere Informationen für Kindertagespflegepersonen haben wir in einem "Sondernewsletter Maserschutzgesetz" zusammengestellt.

  • Hier können Sie sich unseren vollständigen Newsletter zum Masernschutzgesetz herunterladen.
  • Hier können Sie sich die Information des Gesundheitsamts Essen zum Masernschutzgesetz herunterladen.
  • Hier geht es zum Meldeformular für einen unvollständigen oder fehlenden Nachweis über eine erfolgte Masernimmunität als Download.