AKTIV & ENGAGIERT
Aktuelles VAMV NRW AKTIV & ENGAGIERT

Stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

Wie geht es weiter mit der Kindertagesbetreuung in NRW? NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp hat sich in einem Brief an die Eltern zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung geäußert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Für den Anspruch auf Betreuung gilt grundsätzlich:

  • Für Schlüsselpersonen gilt: „Die tatsächlichen Betreuungszeiten sollten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Kindertagesbetreuungsangebot und Eltern so vereinbart werden, dass zum einen der notwendige Bedarf vollständig abgedeckt ist, zum anderen aber auch nicht über diesen zeitlichen Bedarf hinaus betreut wird.“
  • Für anspruchsberechtigte Alleinerziehende (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaBetrVO) gilt: „Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit oder Abschlussprüfung, jedoch nicht über den Umfang gemäß Betreuungsvertrag hinaus“
  • Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben: „Der Betreuungsumfang soll den pädagogischen Bedarf sicherstellen. Er ist begrenzt durch den vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang, er darf ohne Auswirkung auf die Weiterfinanzierung geringer sein. Der Betreuungsumfang soll eingeschränkt werden, wenn und soweit dies erforderlich ist, um bestehende Betreuungsbedarfe von Eltern in Tätigkeitsbereichen nach Anlage 2 zur Coronabetreuungsverordnung, von Kindern zur Sicherung des Kindeswohls im Einzelfall oder in besonderen Härtefällen und von erwerbstätigen Alleinerziehenden und Alleinerziehenden in der Abschlussprüfung einer Schul- oder Hochschulausbildung sicherzustellen.“
  • Kinder mit Behinderungen oder von einer wesentlichen Behinderung bedrohte Kinder, bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde: „Der Betreuungsumfang sollte sich am vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang orientieren.“

Hier geht es zur umfänglichen Information zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung.

Bei Fragen stehen unsere Fachberater*innen unter 0201/82774-90 zur Verfügung